Schlechte Aussichten für Kohl-Witwe vor dem BGH im Streit mit Ghostwriter

Maike Kohl-Richter im Juli 2018 neben einem Porträt ihres Mannes in Speyer

Maike Kohl-Richter will wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der BGH nennt einen solchen Anspruch nicht vererblich.

Quelle: FAZ.de