Gerichte sind keine Ersatz-Gesetzgeber: Udo Di Fabios Buch „Coronabilanz“

Intensivstation der Asklepios Klinik in Langen

Auch der Förderalismus hat sich wieder einmal bewährt: Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio stellt dem Staatshandeln in der Corona-Krise ein gutes Zeugnis aus.

Quelle: FAZ.de